Aufnahmekriterien
§ 1. Mitgliedschaft
§ 1.1: Der Evil.Pro - Clan besteht aus:
-a) Aktiven Mitgliedern
-b) Inaktiven Mitgliedern
§ 1.2: Aktive Mitglieder sind alle Mitglieder, die sich aktiv am Clanleben
(= Clanwars, Regelmäßige Forenbesuche, etc...) beteiligen.
Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder des Clans können Personen werden, die
die folgende Anzahl unserer Aufnahmekriterien erfüllen.
-a) Vor der Aufnahme in den Clan erfolgt eine "Trialzeit" von 2 Wochen.
-b) Über die Aufnahme entscheidet der Clanvorstand.
-c) Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der
Aufnahme muss nicht begründet werden.
§ 3. Probezeit
-a) Die Probezeit ist Teil des Aufnahmeprozesses um Mitglied
von Evil.Pro zu werden.
§ 3.1. Voraussetzungen für eine Trialzeit:
-a) Das erreichte 15. Lebensjahr
-b) Eine Xbox 360 mit Xbox Live Account und einem Communicator
-c) Ständiger Zugang zu einem PC mit Internetzugang.
-d) Im Laufe der 2 wöchigen Probezeit ist es Aufgabe des
Anwärter den Clan davon zu überzeugen, dass er:
-e) einen guten Skill in einem Clangame aufweist.
-f ) über eine sehr gute Teamfähigkeit besitzt.
-g) eine ständige Präsenz im Internet vorweisen kann.
§ 3.2. Neue Sonderregel der Anwärter:
-a) Der Anwärter bekommt nicht sofort die Taktiken
beigebracht
-b) Der Anwärter hat den Link für die Page im Motto stehen
-c) Der Anwärter hat seinen Rang im Account
festgehalten
-d) Der Anwärter hat den Präfix ( wenn möglich)
immer vor seinem Namen stehen
§ 4. Die Mitgliedschaft
Wenn man von dem Rang Anwärter zu einem
officielle, aufgenommendem Evil.Pro gehört
muss man:
-a) Seine Account-Namen ändern
-b) Regelmäßig zum Training erscheinen
-c) Nicht negativ auffallen!!
-d) Den Link für die Page in seinem Account vermergt
§ 5. Beendigung. der. Mitgliedschaft
-a) Die Mitgliedschaft endet durch
-b) Austritt aus dem Clan
-c) Ausschluss aus dem Clan
-d) Ein aktives Mitglied kann durch Beschluss vom Clanvorstand
von den Clan ausgeschlossen werden.
-e) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, egal aus welchem
Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.
§ 6. Ausschluss aus dem Clan
-a) Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied in grober Weise
den Interessen des Clans und seiner Ziele zuwiederhandelt oder
wenn ein wichtiger Grund gegeben ist.
-b) Über den Ausschluss entscheidet der Clanvorstand.
-c) Der Ausschließungsbeschluss wird sofort mit Beschlussfassung
wirksam.
-d) Der Beschluss des Clanvorstands wird dem jeweiligen Mitglied/ern
umgehend mitgeteilt. |